Ist Ihre Website barrierefrei

Maßnahmen-Check bringt Klarheit

Wenn Ihr Unternehmen digitale Dienstleistungen anbietet – etwa über einen Online-Shop, ein Buchungsportal oder ein Kontaktformular – und Sie mehr als zehn Mitarbeitende haben und über zwei Millionen Euro Umsatz machen, dann betrifft Sie dieses Gesetz.

Ab Juni 2025 kommt das Gesetz – was kommt auf Sie zu?

Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Verbraucher zugänglich sind – auch für Menschen mit Einschränkungen. Klingt nach Aufwand? Vielleicht. Klingt nach Bürokratie? Ein bisschen. Aber vor allem klingt es nach einer Gelegenheit, sichtbar besser zu werden.

3 Schritte – so gehen wir vor

Was auf den ersten Blick wie ein Mammutprojekt wirkt, lässt sich mit einem klaren Plan und den richtigen Partnern strukturiert umsetzen. Ein Weg in 3 Schritten: prüfen, planen, umsetzen + schulen. Und am Ende steht eine Website, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht – sondern auch in Suchmaschinen besser performt, benutzerfreundlicher ist und Vertrauen schafft.

Prüfen Sie vorab, ob IHre Website betroffen ist

Quelle Informationen: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz

Barrierefreiheit ist mehr als ein Gesetz. Sie ist ein Service – an Ihre Kundschaft, Ihre Marke und an eine digitale Welt, die niemanden zurücklässt.